1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden AGB’s gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.

1.2. Verträge und Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.4. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot und Preise

2.1. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch moCaffé, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.3. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

2.4. Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, wir behalten uns jedoch vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir auf Verlangen nachweisen. Öffentlich von uns bekannt gemachte Preisreduzierungen werden automatisch in der Auftragsbestätigung angepasst.

2.5. Unsere Preise verstehen sich Netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Kosten für den Transport.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1. Inhalt und Umfang der von moCaffé geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von moCaffé.

3.2. Alle Lieferungen erfolgen nach den Allgemeinen Schweizer Speditionsbedingungen

3.3. Sofern sich aus unseren Auftragsbestätigungen oder unseren Kostenvoranschlägen nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unseren Distributionszentren vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transportes gehen zu Lasten des Kunden.

3.4. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.5. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Kosten für die Entsorgung der Verpackungen sind vom Kunden zu tragen. Verkaufsverpackungen über das DSD kostenfrei entsorg werden. Hiervon ausgenommen sind Euro-Paletten, welche bei Lieferung auszutauschen sind. Nicht sofort oder bis zu 30 Tagen später getauschte Paletten können mit Sfr. 10.00 belastet werden.

3.6. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Auftragsbestätigung ist keine solche Vereinbarung. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten und hat der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er nach dessen fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

3.7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beruht. Daneben ist die Schadenersatzhaftung auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Annahme und Prüfung der Lieferung

4.1. Der Kunde ist verpflichtet Lieferungen, insbesondere avisierte Lieferungen schnellstmöglich anzunehmen.

4.2. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.

5. Rücksendungen

5.1. Alle Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.

5.2. Rücksendungen von Gebraucht- bzw. Defektwaren (DOA) haben an unser Service Centre zu erfolgen.

5.3. Rücksendungen von Neuwaren haben an unsere Distributionszentren zu erfolgen. Diese können, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA und die Kundennummer angegeben ist. Die RMA- und die Kundennummer erhält der Kunde vom zuständigen Mitarbeiter der Auftragssachbearbeitung. Die Vergabe einer RMA Nummer bedeutet aber in keinem Fall eine Anerkennung eines Mangels oder sonstiger Beanstandung des Kunden.

5.4. In jedem Fall erfolgt eine Rücksendung auf Gefahr des Kunden. Auch die Gefahr des zufälligen Unterganges. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung. 5.5. Bei Rücksendungen werden wir bei der Gutschrift über 2.500,00 Sfr. eine Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 2% abziehen. Bei Beträgen unter 2.500,00 Sfr. beträgt diese pauschal 50,00 Sfr. Dies gilt auch, wenn die Rücksendung durch die Annahmeverweigerung des Kunden veranlasst wurde.

6. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehalt

6.1. Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ansonsten ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung von moCaffé.

6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf dem moCaffé Konten gutgeschrieben ist.

6.3. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.4. Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit oder werden uns nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen oder gerät der Kunde mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieses und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder anderer Sicherheitsleistungen vorzunehmen oder bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen können gestoppt und unterwegs befindliche Ware zurück gerufen werden.

6.5. Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Nettofälligkeitstermin nicht oder teilweise nicht aus, ist moCaffé berechtigt, die Skonto-Vereinbarung und das Zahlungsziel für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und von seinem Recht aus Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und/oder weitere Lieferungen abzulehnen sowie unterwegs befindliche Ware zurückzurufen.

6.6. Für die Beschaffung der für den Kreditversicherer notwendigen Informationen ist der Kunde verantwortlich.

6.7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Zuwiderhandlung behält sich moCaffé das Recht vor weitere Lieferungen einzustellen.

6.8. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.

7.2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Pflichtverletzung der oben genannten Pflichten dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Kunden offen zu legen.

7.4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7.6. Pfändungen, oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Gewährleistung

8.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtwaren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

8.3. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt.

8.4. Als vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, nicht hingegen Werbung oder öffentliche Äußerungen, etc.

8.5. Beratungsleistungen von moCaffé erfolgen unverbindlich. Alle hierzu erfolgten schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Kunde hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

8.6. Einige moCaffé Produkte, welche innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum des Endkunden einen Sachmangel aufweisen, der außerhalb dieser Frist als Garantiefall behandelt würde, gilt als „Defekt on Arrival“ (DOA). Eine Rückabwicklung erfolgt über die direkten Partner von moCaffé.

8.7. Die Ansprüche aus Gewährleistung für Produkte aus dem Bereich Kaffeemaschinen verjähren 12 Monate nach Übergabe. Produkte verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Monaten.

9. Haftung und Verjährung

9.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern von moCaffé oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. moCaffé haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf 20.000,00 Sfr. begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernter Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

9.4. Alle Ansprüche des Kunden, außer Gewährleistungsrechte, verjähren nach 12 Monaten. Diese Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.5. Wir sind Händler und nicht Hersteller der Produkte.

10. Gesamthaftung

10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

10.2 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von moCaffé.

11. Export

11.1. Alle Produkte werden von moCaffé unter Einhaltung der derzeit gültigen Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr, ist er verpflichtet die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Produkten – einzeln oder systemintegriert – entgegen dieser Bestimmung ist untersagt.

11.2. Der Kunde muss sich selbständig über die jeweils gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. moCaffé hat keine Auskunftspflicht.

11.3. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von moCaffé, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

12. Verschiedenes

12.1. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung der Schriftform.

12.2. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 5 Tagen schriftlich durch moCaffé bestätigt wurden. Eine E-Mail genügt dieser Schriftform.

12.3. Die Nichtausübung von Rechten durch moCaffé bedeutet kein Verzicht auf derartige Rechte.

12.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeiten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

13. Datenschutz

moCaffé behandelt alle vom Kunden bei der Nutzung des Online-Shops übermittelten personenbezogenen Daten gemäss der Datenschutzgesetzgebung, vertraulich. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste), erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. eine Weitergabe an sonstige Dritte oder eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Reich auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wir sind jedoch zur Mitarbeit verpflichtet, wenn wir aus rechtlichen Gründen aufgefordert werden, Kundeninformationen zur Verfügung zu stellen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Meerbusch.

14.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Schweiz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

14.3. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich des Schweizerischen Rechts. Das CISG (UN-Kaufrecht, Konvention vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen

15. Scope of Application

These customer information and General Terms and Conditions shall apply to all orders placed through the website www.mocaffe.ch. Placing an order with us indicates your acceptance of these terms and conditions. Changes to these General Terms and Conditions will only be effective if they are confirmed by us in writing. This also applies to any change to this written form clause.

16. Parties to the Purchase Agreement

This website for the sale of goods via the Internet is operated by moCaffé, Switzerland. This is where you can place complaints or assert warranty claims.

17. Conclusion of a Purchase Agreement

Any orders from you on our website constitute a binding offer to conclude a purchase agreement with moCaffé. The binding purchase agreement only come into existence when we accept your order either on the website or by sending you an e-mail or written communication or by dispatching the goods ordered.

The goods and price information on our Website is subject to change without notice. You will be charged the price we have confirmed on our confirmation e-mail.

18. Reservation of performance in case of goods not being available

If goods you ordered are not available within 30 to 45 days of your pre-payment or payment we can withdraw from the purchase agreement even if we have confirmed acceptance of your order. If we withdraw from the purchase agreement we will immediately inform you of this and will immediately refund the consideration already paid by you for these goods.

19. Price and additional costs

The total amount of your order includes all costs such as packaging and delivery. The local tax and custom costs are not included.

20. Terms of Payment

The purchase price for the goods ordered becomes due totally or partially at the order of the goods, if partially, the total amount has to be paid before delivery of the goods. Payment can be made by bank wire or by credit card.

21. Delivery and Reservation of Title

The goods will be delivered to the delivery address as stated by you. We will make every effort to deliver the goods on the date you have requested, but we cannot make a binding statement on this.

22. Warranty

Our guarantee covers all watch functions and any manufacturing defect for a period of two years from the date of purchase showed on the guarantee. This excludes damage arising from negligence or any use other than the one intended. Simply present a completed and dated guarantee to us or a specialist retailer named there, and it will be restored to perfect working order at no charge.

If you are not in the area or country where you can find an official retailer of our brand moCaffé (see on our website), contact us directly and send, if necessary, your watch to us with the note “for repair purposes only” by Express Service such as DHL, FedEx or UPS. The shipment costs has to be covered by you.

23. Liability

The liability of one party in case of damages to the other party shall be in accordance with the statutory law.

24.Applicable Law

The Agreement shall be governed by Swiss law and the parties irrevocably submit to the exclusive jurisdiction of the Swiss courts.

The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply.